Das Nutzwertgutachten - auch Parifikat genannt - dient vorrangig zur Bestimmung der Mindestanteile der wohnungseigentumstauglichen Objekte für die jeweilige Liegenschaft. Wohnungseigentumstaugliche Objekte sind Wohnungen, KFZ - Abstellplätze und sonstige selbstständige Räumlichkeiten wie z.B.: Geschäftslokale, Lager oder Garagen. Der Mindestanteil ist das Verhältnis des Nutzwertes eines Objekts zur Summe aller Nutzwerte der Liegenschaft und wird als Bruchzahl ausgedrückt.
Der Nutzwert in Form des Mindestanteils hat die Aufgabe, die Maßzahl für den Liegenschaftsanteil zu sein, der erforderlich ist, um Wohnungseigentum an einem wohnungseigentumstauglichen Objekt begründen zu können.
Das Nutzwertgutachten stellt das Verhältnis der Wohnungseigentumsobjekte zueinander dar und ermöglicht die Verteilung der Aufwendungen und Erträgnisse innerhalb der Liegenschaft.
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