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Immobilienbewertung

Immobilienbewertung

Auf die Frage "Welchen Wert hat die Immobilie" kann es nur eine Antwort geben, nämlich: ein Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen.

Durch eine zu hohe Preisvorstellung wird die Immobilie unverkäuflich. Ein zu niedriger Preis benachteiligt den Verkäufer. Die Kenntnis über den Verkehrswert bringt Sicherheit für den Verkäufer als auch den Käufer der Immobilie.

Unabhängig davon, ob die Immobilie verkauft, verschenkt, vererbt oder auf mehrere Personen übertragen wird, die Grundlage soll das Verkehrswertgutachten des Sachverständigen sein.

Welchen Wert hat die Immobilie wirklich?

 

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert einer Liegenschaft wird unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Aspekte ermittelt und ist jener Wert, der bei der Veräußerung im redlichen Geschäftsverkehr ohne subjektive Wertzumessungen zum Bewertungsstichtag erzielt werden kann.

Anlässe für die Erstellung von Verkehrswertgutachten:

  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Teilung von Liegenschaften
  • Finanzierungsentscheidungen
  • zum Zweck der Bilanzierung bei Unternehmen
  • für steuerliche Belange (z.B. Abschreibung, Aufteilung des Verkehrswertes in Gebäudewert und Bodenwert)
  • im Zuge von Gerichtsverfahren (z.B. Exekutions-, Insolvenz-, Pflegschafts-, Familienrechts-, Verlassenschaftsverfahren)

Bewertung von Rechten und Lasten

Im Rahmen der Verkehrswertermittlung sind die im Zusammenhang mit der Immobilie stehenden Rechte und Lasten zu berücksichtigen.

Grundbücherliche und/oder nicht im Grundbuch eingetragene Rechte und Lasten können den Wert der Immobilie erheblich beeinflussen. Die vorhandenen Rechte und Lasten sind zu prüfen, gegebenenfalls zu bewerten und deren Einfluss auf den Verkehrswert ist zu berücksichtigen, z.B.

  • Wohnungsrechte
  • Gebrauchsrechte
  • Fruchtgenussrechte
  • Wegerechte
  • Leitungsrechte
  • Pflegeverpflichtungen